Ratgeber für Angehörige

Kurze, klare Antworten auf die Fragen, die uns Kinder und Enkel am häufigsten stellen. Tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

Erste Schritte

Meine Oma braucht Hilfe. Was ist der erste Schritt?

Rufen Sie uns an: 06034 6749384. Wir besprechen kurz die Lage und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause. Hat Ihre Oma noch keinen Pflegegrad, helfen wir beim Antrag.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse reicht, die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung. Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, deshalb lohnt sich ein früher Antrag.

Wie lange dauert die Entscheidung der Pflegekasse?

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Hält sie die Frist nicht ein, steht Ihnen eine Zahlung von 70 Euro je angefangener Woche zu.

Wie schnell können Sie anfangen?

Das hängt von unseren Touren und Ihrem Ort ab. Rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen ehrlich, ab wann wir kommen können.

Übernehmen Sie auch nach einem Krankenhausaufenthalt?

Ja. Das Krankenhaus oder die Hausarztpraxis stellt die Verordnung für die Behandlungspflege aus. Melden Sie sich am besten schon vor der Entlassung, dann planen wir den ersten Einsatz.

Kosten

Was zahlt die Pflegekasse für einen Pflegedienst?

Das hängt vom Pflegegrad ab. Pro Monat sind es 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei 3, 1.859 Euro bei 4 und 2.299 Euro bei 5 (Stand 2026). Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Was ist der Entlastungsbetrag?

131 Euro im Monat für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Damit lassen sich Betreuung und Hilfe im Alltag bezahlen. Nicht genutztes Geld sammelt sich an und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Kann man Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja, das heißt Kombinationsleistung. Nutzen Sie zum Beispiel 60 Prozent der Pflegesachleistung für uns, bekommen Sie noch 40 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Unser Kostenrechner zeigt das für jeden Pflegegrad.

Was ist das Entlastungsbudget?

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro ab Pflegegrad 2. Sie können ihn frei aufteilen.

Muss ich etwas selbst bezahlen?

Nur wenn die Leistungen mehr kosten, als die Kasse übernimmt. Vor dem Start besprechen wir die Kosten mit Ihnen, damit Sie wissen, woran Sie sind.

Gibt es Pflegehilfsmittel wie Handschuhe und Desinfektion?

Ja. Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat für Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutz.

Alltag mit uns

Kommt immer dieselbe Pflegekraft?

Wir achten darauf, dass Ihre Angehörigen möglichst vertraute Gesichter sehen. Bei Urlaub und Krankheit vertreten sich Kolleginnen und Kollegen aus dem Team.

Welche Sprachen spricht Ihr Team?

Neben Deutsch sprechen Mitglieder unseres Teams Arabisch und Bulgarisch.

Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37.3?

Wer ab Pflegegrad 2 nur Pflegegeld bekommt, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch machen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch zusätzlich bis zu einmal im Vierteljahr ein Besuch möglich. Wir kommen dafür zu Ihnen, die Pflegekasse bezahlt. Mehr dazu: Beratungsbesuch § 37.3

Wann ist das Büro erreichbar?

Montag bis Freitag, 9 bis 14 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten schreiben Sie uns gern eine E-Mail an pflegedienst.hardt@gmail.com, wir melden uns bei Ihnen.

Gebiet

In welchen Orten sind Sie unterwegs?

Wir versorgen Wöllstadt, Friedberg, Karben, Bad Vilbel, Rosbach, Florstadt und Niddatal, grob im Umkreis von 15 Kilometern um Wöllstadt. Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie trotzdem.

Wo bekomme ich Beratung zur Pflege?

Bei uns: Wir kommen zum kostenlosen Erstgespräch zu Ihnen nach Hause und machen den Beratungsbesuch nach § 37.3. Rufen Sie an unter 06034 6749384 oder fragen Sie online einen Termin an.

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie gern.

Jetzt anrufen: 06034 6749384