Beratungsbesuch § 37.3

Für Pflegegeld-Empfänger

Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI in Wöllstadt und Umgebung

Wer Pflegegeld bekommt und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, schauen gemeinsam auf die Pflege und geben Tipps, die den Alltag leichter machen. Für gesetzlich Versicherte ist der Besuch kostenlos.

Termin vereinbaren: 06034 6749384 Termin online anfragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht bei Pflegegrad 2 bis 5, wenn Sie nur Pflegegeld bekommen
  • Einmal im Halbjahr
  • Kostenlos, die Pflegekasse bezahlt direkt
  • Den Nachweis schicken wir an Ihre Pflegekasse
  • Wir kommen nach Wöllstadt, Friedberg, Karben, Bad Vilbel, Rosbach, Florstadt und Niddatal

Wer muss, wer darf – und wie oft?

Ihre SituationBeratungsbesuchWie oft
Pflegegrad 2 oder 3, nur PflegegeldPflichteinmal im Halbjahr
Pflegegrad 4 oder 5, nur PflegegeldPflichteinmal im Halbjahr, auf Wunsch zusätzlich bis zu einmal im Vierteljahr
Pflegegrad 1freiwilligeinmal im Halbjahr möglich
Sie nutzen bereits einen Pflegedienst (Sachleistung oder Kombination)freiwilligeinmal im Halbjahr möglich

Stand: 2026. Grundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI. Maßgeblich sind die Zeiträume Januar bis Juni und Juli bis Dezember; beachten Sie beim ersten Besuch das Schreiben Ihrer Pflegekasse.

So läuft der Beratungsbesuch ab

  1. Termin

    Sie rufen uns an. Wir finden einen Termin im laufenden Halbjahr.

  2. Gespräch zu Hause

    Wir sprechen mit Ihnen und der Person, die pflegt: Was klappt gut, was belastet?

  3. Tipps und Hilfen

    Zum Beispiel Hilfsmittel, Entlastung, Pflegekurs oder ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad.

  4. Nachweis

    Wir füllen das Formular gemeinsam aus und schicken es an Ihre Pflegekasse. Sie bekommen eine Kopie.

Was Sie vorbereiten können

  • Schreiben der Pflegekasse und Pflegegrad-Bescheid
  • Versichertenkarte
  • Medikamentenplan, falls vorhanden
  • Ihre Fragen aufschreiben, zum Beispiel zu Entlastung oder Hilfsmitteln
  • Wenn möglich: Die Person, die hauptsächlich pflegt, ist beim Termin dabei

Beratung per Video?

Der erste Beratungsbesuch findet immer bei Ihnen zu Hause statt. Danach kann auf Ihren Wunsch jeder zweite Besuch per Video stattfinden. Diese Regel gilt derzeit bis zum 31. März 2027.

Termin verpasst?
Melden Sie sich schnell bei uns und bei Ihrer Pflegekasse. Wird der Beratungsbesuch nicht abgerufen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz streichen (§ 37 Abs. 6 SGB XI).

Nachweis und Datenschutz

Nach dem Besuch bestätigen wir der Pflegekasse, dass die Beratung stattgefunden hat. Unsere Einschätzung und Empfehlungen geben wir nur mit Ihrer Einwilligung an die Pflegekasse weiter. Die Einwilligung ist freiwillig. Besteht eine akute Gefahr, müssen wir handeln und geeignete Hilfe einschalten.

Beratungsbesuch, Pflegeberatung, Pflegekurs – der Unterschied

AngebotWorum es geht
Beratungsbesuch § 37.3Regelmäßiger Besuch bei Pflegegeld: Ist die Pflege zu Hause gesichert, was lässt sich verbessern?
Pflegeberatung § 7aAusführliche Beratung mit Versorgungsplan: Welche Hilfen gibt es, wer bezahlt was?
Pflegekurs § 45Kostenlose Kurse für Angehörige, um Handgriffe für die Pflege zu lernen.

Häufige Fragen

Muss ich den Beratungsbesuch selbst organisieren?

Ja. Wer Pflegegeld bekommt, vereinbart den Termin selbst mit einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle. Rufen Sie uns einfach an: 06034 6749384.

Was kostet der Beratungsbesuch?

Für gesetzlich Versicherte nichts. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Privat Versicherte erhalten in der Regel eine Rechnung und reichen sie bei ihrer privaten Pflegeversicherung zur Erstattung ein.

Wie oft muss der Besuch sein?

Bei Pflegegrad 2 bis 5 mit reinem Pflegegeld einmal im Halbjahr. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch zusätzlich bis zu einmal im Vierteljahr ein Besuch möglich.

Darf ich mir aussuchen, wer kommt?

Ja. Sie können einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle frei wählen.

Wird geprüft, ob ich richtig pflege?

Der Besuch ist eine Beratung und Unterstützung, keine Kontrolle. Es geht darum, die Pflege zu Hause zu sichern und Sie zu entlasten.

Muss ich den Nachweis selbst an die Pflegekasse schicken?

Nein, das übernehmen wir. Sie bekommen eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Kann der erste Besuch per Video stattfinden?

Nein. Der erste Beratungsbesuch ist immer bei Ihnen zu Hause. Danach ist jeder zweite Besuch per Video möglich, derzeit bis 31. März 2027.

Was passiert, wenn ich im Krankenhaus bin und den Termin nicht schaffe?

Holen Sie den Termin im selben Halbjahr so bald wie möglich nach und informieren Sie Ihre Pflegekasse.

Kann der Berater einen höheren Pflegegrad festlegen?

Nein. Er kann aber einen gestiegenen Bedarf festhalten und Ihnen helfen, eine Höherstufung bei der Pflegekasse zu beantragen.

In welchen Orten machen Sie Beratungsbesuche?

In Wöllstadt, Friedberg, Karben, Bad Vilbel, Rosbach, Florstadt und Niddatal, rund 15 Kilometer um Wöllstadt. Ihr Ort fehlt? Fragen Sie trotzdem.

Beratungsbesuch vereinbaren

Montag bis Freitag, 9 bis 14 Uhr. Wir kommen zu Ihnen nach Hause.

06034 6749384 anrufen Termin online anfragen

Quellen, Stand 28.09.2026: § 37 SGB XI (gesetze-im-internet.de), Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband, AOK. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.